Vergünstigtes Deutschland-Ticket

Über das vergünstigte Deutschland-Ticket

Das Deutschland-Ticket gibt es seit 1. Mai 2023. Es gilt im ÖPNV in ganz Deutschland und kostet 49 Euro im Monat.

Alle Empfänger*innen von Bürgergeld sind berechtigt, das vergünstigte Deutschland-Ticket zu erwerben. Es kostet 31 Euro im Monat und gilt im ÖPNV in ganz Deutschland, ebenso wie das reguläre Deutschland-Ticket.


Häufig gestellte Fragen zum vergünstigten Deutschland-Ticket

Wie und wo erhalte ich das vergünstigte Deutschland-Ticket?

Als Empfänger*in von Bürgergeld erhalten Sie automatisch einen Berechtigungsnachweis ("Hessenpass mobil") durch das Kommunale Jobcenter Kreis Groß-Gerau per Post zugeschickt.

Mit diesem Berechtigungsnachweis können Sie das vergünstigte Deutschland-Ticket beim RMV kaufen. Sie können die Bestellung entweder online erledigen, per Post (hier finden Sie die Bestellscheine des RMV) oder Sie besuchen eine der folgenden RMV-Vertriebsstellen im Kreis Groß-Gerau:

RMV-MobilitätsZentrale Groß-Gerau
Jahnstraße 1
64521 Groß-Gerau

RMV-MobilitätsInfo Mörfelden
Bahnhof Mörfelden
Bahnhofstraße 38
64546 Mörfelden-Walldorf - Mörfelden

RMV-MobilitätsZentrale Rüsselsheim
Bahnhofsplatz 2
65428 Rüsselsheim

Das vergünstigte Deutschland-Ticket gilt ab dem 1. August 2023. Sie können es ab 30. Juni im Vorverkauf beim RMV bestellen. Eine Bestellung ist jeweils bis zum 10. Tag eines Kalendermonats abzugeben. Das Ticket gilt dann zum 1. Tag des Folgemonats.

Beispiel: Wenn Sie das Ticket ab dem 1. September benutzen wollen, müssen Sie es spätestens am 10. August bestellen. Wenn Sie erst am 11. August (oder später) bestellen, gilt das Ticket erst ab 1. Oktober.

Die Berechtigungsnachweise ("Hessenpass mobil") werden bis Ende Juni automatisch durch das Kommunale Jobcenter Kreis Groß-Gerau versandt. Sie müssen hierfür nichts tun.

Weil dies eine große Anzahl betrifft, kann es sein, dass Berechtigte ihren Nachweis zu unterschiedlichen Zeitpunkten erhalten. Wenn Sie im Juli immer noch keinen Nachweis erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Kommunale Jobcenter Kreis Groß-Gerau.

Neuantragsstellende erhalten den Berechtigungsnachweis ("Hessenpass mobil") nach Prüfung Ihres Antrags automatisch zusammen mit dem Bewilligungsbescheid.

Bitte wenden Sie sich an das Kommunale Jobcenter Kreis Groß-Gerau. Dort erhalten Sie einen neuen Berechtigungsnachweis ("Hessenpass mobil").

Die Gültigkeitsdauer finden Sie auf dem Berechtigungsnachweis ("Hessenpass mobil") abgedruckt.

Ein Verlängerungsantrag muss der RMV-Verkaufsstelle über einen neuen Bestellschein bis zum 10. des Monats vor Ablauf des Tickets vorgelegt werden. Für die Verlängerung ist die erneute Vorlage eines zu diesem Zeitpunkt gültigen Berechtigungsnachweis ("Hessenpass mobil") notwendig. 

Auf dem Berechtigungsnachweis ("Hessenpass mobil") werden alle Namen der im Haushalt lebenden Personen benannt, die berechtigt sind, das vergünstigte Deutschland-Ticket zu erhalten. Wollen alle Personen des Haushalts die Berechtigung nutzen, empfiehlt es sich, das Schreiben für jede Person einmal zu kopieren.

Sie können das vergünstigte Deutschland-Ticket jederzeit beim RMV kündigen. Bitte beachten Sie: Die Kündigung muss schriftlich bis zum 10. eines Monats erfolgen. Dann wird die Kündigung zum 1. Tag des nachfolgenden Monats wirksam. Wenn die Kündigung nach dem 10. eines Monats erfolgt, endet das Ticket erst zum Ende des darauffolgenden Monats.

Beispiel: Wenn Sie das Ticket ab dem 1. November nicht mehr benutzen wollen, müssen Sie spätestens am 10. Oktober kündigen. Wenn Sie erst am 11. Oktober kündigen, gilt das Ticket noch bis zum 30. November.