Öffentliche Zustellungen

Öffentliche Zustellungen

Wenn ein wichtiges Schreiben oder ein Bescheid des Jobcenters nicht an die letzte bekannte Meldeanschrift zugestellt werden kann, kann die öffentliche Zustellung angeordnet werden.

Eine öffentliche Bekanntmachung ist auch im Rahmen der Veröffentlichung auf einer Webseite möglich. Das Kommunale Jobcenter Kreis Groß-Gerau hat daher seine Homepage www.jobcenter-gg.de als Stelle für öffentliche Zustellungen seiner Bescheide im Sinne des § 10 VwZG bestimmt.

Rechtsgrundlage dafür ist § 40 Absatz 1 Satz 1 SGB II, §§ 37 Absatz 3, 65 SGB X in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG). Gemäß § 10 Absatz 2 Satz 6 VwZG gilt das Dokument als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Aktuelle öffentliche Zustellungen

Unter diesem Link finden Sie alle aktuellen öffentlichen Zustellungen des Kommunalen Jobcenters Kreis Groß-Gerau.