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Welches Servicebüro ist für Sie zuständig?
Welches Servicebüro für Sie zuständig ist, wenn es um die Beantragung von Arbeitslosengeld II geht oder um die Vermittlung in Arbeit, hängt davon ab, in welchem Postleitzahlbezirk Sie wohnen. Durch Klicken auf Ihre Postleitzahl erhalten Sie weitere Informationen.
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