Wichtige Hinweise für Ankommende aus der Ukraine

Wichtige Hinweise für Ankommende aus der Ukraine
Bitte beachten Sie:
Sie können ab dem 01.06.2022 SGB II-Leistungen im Jobcenter beantragen. Sprechen Sie hierzu bitte zunächst:
• bei der Ausländerbehörde des Kreises Groß-Gerau, Wilhelm-Seipp-Str. 4, 65421 Groß-Gerau vor. Dort werden Sie im Ausländerzentralregister registriert und erhalten eine Statusbescheinigung.
• bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl vor. Sie erhalten dort eine Anmeldung Ihrer Krankenversicherung.
Bitte legen Sie dem Jobcenter bei Ihrer Antragstellung diese Bescheinigungen vor.
Vielen Dank.
Weitere Informationen u.a. zu Unterkunft, Krankenversicherung und Registrierung in Deutschland finden Sie hier
Further information about accommodation, health care and registration in Germany can be found here
Unsere digitalen Services für Sie
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+++ Hinweise zur aktuellen Lage +++
Aktuelle Informationen für Selbstständige haben wir in einem Dokument zusammengefasst. Die vorläufige Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit finden Sie hier.
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Soziale Dienstleister erfahren hier, wie Sie Zuschüsse erhalten können.
Telefon-Service-Center & Servicenummer für Selbstständige:
Unser Telefon-Service-Center erreichen Sie unter der Rufnummer 06152/9854-200. Für Selbstständige haben wir folgende Servicenummer geschaltet: 06152/9854-400.
Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag: 8 - 16 Uhr, Mittwoch 8 - 12 sowie 14 - 18 Uhr, Freitag 8 - 13 Uhr.
Postadresse:
Senden Sie Ihre Post an das Kommunale Jobcenter Kreis Groß-Gerau bitte immer an folgende Adresse:
Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau (AöR), Wilhelm-Seipp-Straße 15, 64521 Groß-Gerau